Wissenswertes
Hier gibt es diverse Infos zum unserem Verein. Viel Spaß beim stöbern!
Geländeplan mit Gartennummern
Hier findest Du einen Geländeplan mit Gartennummern, damit Du nach einer Vereinsfeier nicht völlig orientierungslos über das Gartengelände schleichst... ;-)
Vereinssatzung
Wer auf Kleingedrucktes steht, kann hier nachlesen...
Öffnungszeiten Gartengelände (Tore)
Auszug aus der Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für stadteigene Kleingartenanlagen vom 30. Juni 2005
§ 10 Öffnungszeiten
Kleingartenanlagen sind Bestandteile des öffentlichen Grüns der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie sind als Gemeinschaftsanlagen einzurichten, zu nutzen und der Allgemeinheit als Begegnungs- und Erholungsstätten zugänglich zu machen. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung - DStO) findet in Kleingartenanlagen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Das Wegenetz der Kleingartenanlagen ist während der hellen Tagesstunden
- MEWZ: 9:00 - 17:00 Uhr (Winterzeit)
- MESZ: 8:00 - 22:00 Uhr (Sommerzeit)
für das Betreten von jedermann zu Erholungszwecken, auch für Personen in Begleitung von Hunden, zugänglich zu halten. Verunreinigungen durch Hunde sind von den begleitenden Personen unverzüglich zu beseitigen.
Heckenschnitt
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
der Vorstand erinnert freundlich daran, dass die Hecken gemäß Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für stadteigene Kleingartenanlagen auf der erlaubten Höhe von max. 1,20m zu halten sind. (Details können in der Kleingartenordnung nachgelesen werden, Link s.u.)
Ein komplettes Entfernen von Hecken, sowie radikale Rückschnitte sind vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres wegen möglicher Nistplätze generell nicht erlaubt.
Eine Ausnahme bilden Form- und Pflegeschnitte.
Diese sind erlaubt, solang sich keine Nistplätze in den Hecken befinden. Dies ist bitte vor einem Form- und Pflegeschnitt unbedingt zu kontrollieren!
Es spricht also nichts dagegen, die Hecken das ganze Jahr über zu schneiden und dafür Sorge zu tragen, dass die erlaubten 1,20m nicht überschritten werden.
Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, dass unsere schöne Gartenanlage für Gäste und Besucher ein gepflegtes Erscheinungsbild abgibt, und auch wir Vereinsmitglieder uns daran erfreuen können!
Herzlichen Dank
Anbau Canabis-Pflanzen illegal
Wir bitten zu beachten, dass der Anbau von Canabis-Pflanzen in Kleingärten nicht erlaubt ist, da es sich nicht um den Wohnsitz handelt!
Details können den FAQs zum Canabis-Gesetz entnommen werden!
Hier klicken
Wasserleitungen vor Frost schützen
Auch in diesem Winter kann es kalt werden!
Deshalb bitte die Wasserzähler (Wasseruhren), Wasserleitungen und Abwasseranlagen vor Frostschäden schützen:
- Wasser im Zählerschacht absperren
- Entleerung der Wasserleitungen
- Entleerung von Toilettenspülungen (WC-Spülkästen + Siphons)
- Keine Frostschutzmittel, Spiritus oder Chemikalien in die Toilette einfüllen!
Preisliste Geräteverleih
Nur für Vereinsmitglieder!
Der Verleih erfolgt durch den Gerätewart
Edgar Münsterberg, Garten 53
Rufnummer +49 176 36374170
- Häcksler klein: € 6,00
- Vertikutierer (Rasenlüfter): € 6,00
- Heckenschere (Benzin): € 6,00
- Heckenschere (Elektro): € 5,00
- Kettensäge (Benzin): € 6,00
- Kettensäge (Elektro): € 4,00
- Teleskop Baumschneider: € 3,00
- Aluleiter (klein): € 4,00
- Aluleiter (groß): € 5,00
- Bierzelt-Garnitur: 1 Tisch + 2 Bänke: € 6,00
- Stehtisch: € 3,00
Die Geräte sind bitte nach Gebrauch in einem sauberen Zustand zurückzugeben!
Defekte an den Geräten sind dem Gerätewart umgehend anzuzeigen!
Arbeitsstunden
Vereinsarbeit bzw. Pflichtstunden für Vereinsmitglieder.
Die Regelung dazu lautet wie folgt:
- Zu leisten sind 8 Stunden normale Vereinsarbeit pro Gartenparzelle zu den im Terminkalender aufgeführten Terminen.
- Hinzu kommen 4 Stunden im Rahmen von Vereinsfesten, wie z.B. unser jährliches Sommerfest.
- Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind € 20,00 an den Verein zu zahlen.
- Zum Termin der Zählerablesung ist bitte sicherzustellen, dass die Ablesung erfolgen kann! Dies bedeutet die Zähler müssen zugänglich sein. Bei Abwesenheit kann vielleicht der liebe Gartennachbar einspringen... Danke!
Adressänderung
Sollten sich Adressdaten oder Telefonnummern bei den Pächtern ändern, ist dies bitte dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. (Briefkasten am Parkplatztor).
Alternativ können wir auch mit einer E-Mail leben, sende Deine Änderung an
[email protected]